Führerschein Klasse C
Schwere LKW
Übersicht
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
- + Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
Prüfungen
Theoretische Prüfung
- 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Praktische Prüfung
- 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich
Voraussetzungen & Unterlagen
Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre
-
Mindestalter 18 Jahre,
sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat. In diesem Fall muss die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung nachgewiesen werden. - Vorbesitz von Klasse B erforderlich
Unterlagen
- Biometrisches Lichtbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste Hilfe Kurs
- Personalausweis und Führerschein
- Auskunft KBA
Führerschein Klasse CE
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Übersicht
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
- + Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
- Einschluss: C1E, BE, T
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
Prüfungen
Theoretische Prüfung
- 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Praktische Prüfung
- 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich
Voraussetzungen & Unterlagen
Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre
-
Mindestalter 18 Jahre,
sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat. In diesem Fall muss die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung nachgewiesen werden. - Vorbesitz von Klasse C erforderlich
Unterlagen
- Biometrisches Lichtbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste Hilfe Kurs
- Personalausweis und Führerschein
- Auskunft KBA
Führerschein Klasse C1
LKW mit 3,5 bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
Übersicht
- LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, jedoch nicht mehr als 7,5 t, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
- + Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
Prüfungen
Theoretische Prüfung
- 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Praktische Prüfung
- 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich
Voraussetzungen & Unterlagen
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz von Klasse B erforderlich
Unterlagen
- Biometrisches Lichtbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste Hilfe Kurs
- Personalausweis und Führerschein
- Auskunft KBA
Führerschein Klasse C1 E
LKW und schwere Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Übersicht
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, jedoch nicht mehr als 7,5 t
- Anhänger mit einer max. zugelassenen Gesamtmasse bis Leergewicht des Zugfahrzeugs erlaubt. Kombination max. 12 t zulässige Gesamtmasse.
- Kombination mit Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- Kombination mit Kraftfahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger dessen zugelassene Gesamtmasse größer ist als 3,5 t
- Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12 t betragen
- Einschluss: BE
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
Prüfungen
Keine theoretische Ausbildung/Prüfung
Voraussetzungen & Unterlagen
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz von Klasse C1 erforderlich
Unterlagen
- Biometrisches Lichtbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste Hilfe Kurs
- Personalausweis und Führerschein
- Auskunft KBA
Führerschein Klasse T
Traktor und selbstfahrende Arbeitsmaschine
Übersicht
- Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 Km/h, die ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, auch mit Anhänger
- Zugmaschinen mit einer bbH von mehr als 40 Km/h dürfen nur von Inhaber der Klasse T geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h bis maximal 60 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
- Voraussetzung: Alle Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftlichen Zweck bestimmt sein und für diese Zwecke genutzt werden
- Einschluss: Klasse L, Klasse AM
Geltungsdauer des Führerscheins: unbefristet
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
Prüfungen
Theoretische Prüfung
- 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Praktische Prüfung
- 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich
Voraussetzungen & Unterlagen
Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre, für bbH bis 40 km/h
- Mindestalter 18 Jahre, für bbH bis 60 km/h
- Kein Vorbesitz erforderlich
Unterlagen
- Biometrisches Lichtbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste Hilfe Kurs
- Personalausweis und Führerschein
Führerschein Klasse D
Große Busse
Übersicht
- Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
Prüfungen
Theoretische Prüfung
- 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Praktische Prüfung
- 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich
Voraussetzungen & Unterlagen
Voraussetzungen
- Mindestalter 24 Jahre
-
Mindestalter 23 Jahre,
nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des BKrFQG. -
Mindestalter 21 Jahre,
nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des BKrFQG oder nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des BKrFQG im Linienverkehr bis 50 km. -
Mindestalter 20 Jahre,
für Personen während oder nach Abschluss der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe: „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. -
Mindestalter 18 Jahre,
für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km oder bei Fahrten ohne Fahrgäste. - Vorbesitz von mindestens Klasse B erforderlich
Unterlagen
- Biometrisches Lichtbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste Hilfe Kurs
- Personalausweis und Führerschein
- Auskunft KBA
- Führungszeugnis groß
- Wenn das Mindestalter von 24 Jahren nicht erreicht ist, Medizinisch, Psychologische Untersuchung.